Informationen für BewerberInnen auf einen Kleingarten

Die Kleingartenanlagen im Land Berlin werden durch die jeweiligen EigentümerInnen, die Bezirksämter und privaten GrundstückseigentümerInnen, über einen Zwischenpachtvertrag an die jeweiligen Bezirksverbände der KleingärtnerInnen verpachtet, die wiederum die in den Anlagen befindlichen einzelnen Parzellen über einen Unterpachtvertrag an die KleingärtnerInnen weiter verpachten.

 

Bei Interesse an einem Kleingarten bewerben Sie sich bitte direkt bei dem im gewünschten Bezirk ansässigen Bezirksverband.

 

Wer einen Kleingarten pachten möchte, hat mit einmaligen und laufenden Kosten zu rechnen. Die Anschaffungskosten richten sich nach dem Wert der Parzelle (Laube und Pflanzenaufwuchses). Der Wert der Parzelle wird bei PächterInnen-Wechsel durch den jeweiligen Bezirksverband individuell ermittelt. Die Werte liegen zwischen 2.000 EUR und 5.000 EUR. Der durchschnittliche Preis beträgt ca. 4.000 EUR für eine 24 m² große Laube. Der Abschluss eines Unterpachtvertrages ist mit einmaligen Kosten wie z. B. den Aufnahmebeiträgen, Umlagen u. ä. verbunden. Die laufenden Kosten liegen durchschnittlich bei ca. 500 EUR pro Jahr. Darin enthalten sind die Grundkosten wie Pachtzins, öffentliche Lasten, die Mitgliedsbeiträge des Vereins und die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Strom).

 

Im Rahmen der Nutzung eines Kleingartens sind grundsätzlich die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes und in Kleingartenanlagen der Bezirksämter die Verwaltungsvorschriften des Berliner Senats zu beachten. Mit Abschluss des Unterpachtvertrages verpflichtet sich die/der PächterIn die in diesen Vorschriften getroffenen Regelungen einzuhalten.

 

Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/

 

Weiter Informationen finden Sie beim Bezirksverband Berlin Lichtenberg.

Merkmale eines Kleingartens

  1. Nutzung:
    1/3 für den Anbau von Obst und Gemüse;
    1/3 Ziergarten für Blumen, Ziersträucher etc.

  2. Anlegen eines Komposthaufens

  3. Sammlung von Regenwasser

  4. Artenreiche Pflanzung von Nutz- und Zierpflanzen

  5. Pflege verschiedener Obstarten
    (Erhaltung auch alter Obstsorten, sofern die Bäume tragen)

  6. Pflanzen (Gehölze), Blumen mit fortlaufendem Blütenflor (Insekten-Nahrung)

  7. Anbau verschiedener Gemüsesorten

  8. Nutzung der Beete vom Frühjahr bis zum Herbst

  9. Integrierter Pflanzenschutz

  10. Freie Flächen mit Gründungspflanzen zu gegebener Zeit einsäen

  11. Mulchen von unbedecktem Boden unter Sträuchern (z.B. Grasschnitt)

  12. Anlegen von Gemüse-Mischkulturen

  13. In einer Ecke des Kleingartens auch Wildpflanzen gedeihen lassen

  14. Vielseitiges Kräuterbeet anlegen (Kräuterspirale)

  15. Anlegen von Hügel- oder Hochbeeten
    (dient u.a. der Verrottung von stärkerem Ast-Material)

  16. Nisthilfen für Nützlinge schaffen (besonders für Insekten, wie Bienen, Hummeln, Florfliegen usw.)

  17. Trockenmauern in begrenztem Ausmaß oder Steinhaufen (sind Appartements für wärmeliebende Kleintiere) errichten

  18. Nistkästen für einzelne Vogelarten an geeigneten Stellen anbringen

  19. Totholz oder Reisighaufen an geeigneten Stellen aufschichten

  20. Teich als Feuchtbiotop (möglichst ohne Goldfische) anlegen

  21. Laube oder Sitzplatz mit Kletterpflanzen umranken lassen

  22. Wildblumen säen

  23. Düngung mit Kompost, Stalldung, Kräuterjauche, organischen Dünger (Hornspäne), Mineraldünger (z.B. Gesteinsmehle)

  24. Anlegen von wasserdurchlässigen Wegen

  25. Pflanzenschutz mit Schere, Gelbtafeln, Leimringen und zulässigen Pflanzenschutzmitteln (keine Pestizide)

  26. Anlegen von Schnitthecken aus möglichst heimischen Gehölzen (Liguster, Schlehe usw.) als Außenbegrenzung

  27. Pflanzung längst heimischer Stauden

  28. Gestaltung von vorhandenen Freiflächen in der Gartenanlage (heimische Sträucher, Bäume, evtl. mit Anbringung von Lehrtafeln, Sitzbänke)

  29. Fortlaufende Ergänzung von Maßnahmen der naturnahen Gestaltung von Kleingartenanlagen

  30. Weiterbildung der Gartenfreunde mit Fachvorträgen (Winterschulung) oder Erlangung von Sachkundenachweisen

 

Quelle: http://www.gartenfreunde-liberg.de/