Regeln für die Einfahrtgenehmigungen

Wer ist für die Einfahrtgenehmigung zuständig?

 

Bitte wenden Sie sich an Wolfried Trede, Karola Rißland, Liane Stegemann oder Andreas Kucharski.

 

Wie sollte die Antragstellung erfolgen?

 

  • Bitte stellen Sie eine Woche vor Ihrem An- oder Ablieferungstermin einen formlosen Antrag an den Vorstand mit folgenden Angaben:
    Fahrzeug-Typ und KFZ-Kennzeichen,
    Begründung zur Einfahrt,
    Erreichbarkeit/Telefonnummer
    der AntragstellerIn.

 

  • Sie können uns den Antrag per E-Mail oder per Brief-Post zukommen lassen. Oder den Brief in den Briefkasten Parz. 82 (L. Stegemann) einwerfen. Bitte nicht telefonisch!

 

  • Abschließende Begründungen können sein: Möbeltransport, Transport Baumaterialien, Entsorgung von Schutt/Schnittgut, größere Lieferung Mutterboden.

 

  • Firmen, die im Auftrag von UnterpächterInnen die Grünanlage befahren müssen, haben eine Ausnahmegenehmigung vom Grünanlagengesetz direkt im Straßen- und Grünflächenamt zu beantragen. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig und bei Frau Edlich telefonisch 90296-4231 zu beantragen. Hier wird auch ein Torschlüssel ausgehändigt, der nach dem Ende der Arbeiten wieder abzugeben ist. Für alle entstandenen Schäden an der Grünanlage haftet die Firma.

 

  • Schlüsselübergabe und Rückgabe bitte vorab besprechen

 

  • Die Pfandgebühr für den Schlüssel beträgt 35,00 EUR gegen Quittung und schriftlicher Einfahrgenehmigung. Die Rückzahlung erfolgt bei Abgabe des Schlüssels.

 

  • Die Entsorgungsfirmen (Tolinski und Basel) haben Schlüssel erhalten. Die genannten Kriterien mussten mit dem Bezirksamt/Ordnungsamt abgestimmt werden, daher auch der Hinweis, dass „Zuwiderhandlungen nach dem Grünanlagengesetz verfolgt werden“.