Regeln für die Einfahrtgenehmigungen
Wer ist für die Einfahrtgenehmigung zuständig?
Bitte wenden Sie sich an Wolfried Trede, Karola Rißland, Liane Stegemann oder Andreas Kucharski.
Wie sollte die Antragstellung erfolgen?
- Bitte stellen Sie eine Woche vor Ihrem An- oder Ablieferungstermin einen formlosen Antrag an den Vorstand mit folgenden Angaben:
Fahrzeug-Typ und KFZ-Kennzeichen,
Begründung zur Einfahrt,
Erreichbarkeit/Telefonnummer der AntragstellerIn.
- Sie können uns den Antrag per E-Mail oder per Brief-Post zukommen lassen. Oder den Brief in den Briefkasten Parz. 82 (L. Stegemann) einwerfen. Bitte nicht telefonisch!
- Abschließende Begründungen können sein: Möbeltransport, Transport Baumaterialien, Entsorgung von Schutt/Schnittgut, größere Lieferung Mutterboden.
- Firmen, die im Auftrag von UnterpächterInnen die Grünanlage befahren müssen, haben eine Ausnahmegenehmigung vom Grünanlagengesetz direkt im Straßen- und Grünflächenamt zu beantragen. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig und bei Frau Edlich telefonisch 90296-4231 zu beantragen. Hier wird auch ein Torschlüssel ausgehändigt, der nach dem Ende der Arbeiten wieder abzugeben ist. Für alle entstandenen Schäden an der Grünanlage haftet die Firma.
- Schlüsselübergabe und Rückgabe bitte vorab besprechen
- Die Pfandgebühr für den Schlüssel beträgt 35,00 EUR gegen Quittung und schriftlicher Einfahrgenehmigung. Die Rückzahlung erfolgt bei Abgabe des Schlüssels.
- Die Entsorgungsfirmen (Tolinski und Basel) haben Schlüssel erhalten. Die genannten Kriterien mussten mit dem Bezirksamt/Ordnungsamt abgestimmt werden, daher auch der Hinweis, dass „Zuwiderhandlungen nach dem Grünanlagengesetz verfolgt werden“.